Impressum
Büro Adresse und FirmensitzFirmenname: SPM GmbH & CO. KG
Straße Nummer: Hans-Peter-Feddersen-Strasse 8
PLZ Ort: 25917 Leck
DEUTSCHLAND
Telefon: 04662-8822-0
Telefax: 04662-8822-20
E-Mail: info@wellfire.de
Geschäftsführer: Gerd Hamdorf
Handelsregister:HRA1615
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE813220469
Allgemeine
Geschäftsbedingungen SPM GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der
SPM GmbH & Co. KG. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners wird
ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen haben im Geschäftsverkehr nur Geltung, wenn diese
schriftlich fixiert und bestätigt werden.
2. Vertragsinhalt
Aufträge und Lieferungen werden erst bindend, nachdem diese schriftlich von
Seiten der SPM GmbH & Co. KG bestätigt worden sind. Die
Auftragsbestätigung kann mit der Rechnung verbunden werden. Die von Seiten der
SPM GmbH & Co. KG erstellte Auftragsbestätigung gilt auch ohne
Unterschrift nach Ablauf von sieben Tagen nach Zugang als bindend.
3. Lieferung/Lieferzeiten
3.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch
nicht vor der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Liefergegenstand das Werk verlassen
hat.
3.3. Lieferungen von Sonderwaren oder auch Normware kann bis zu 16 Wochen
Lieferzeit in Anspruch nehmen. Überschrittene Lieferzeiten stellen kein Recht
der Stornierung dar, sofern die Überschreitung nicht von Seiten der SPM GmbH
& Co. KG zu verschulden ist.
3.4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereich der SPM GmbH
& Co. KG liegen, z.B. Betriebsstörung, Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die
Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch,
wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich
entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der SPM GmbH & Co. KG
nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs
entstehen. Von Seiten der SPM GmbH & Co. KG werden Beginn und Ende
derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst
mitgeteilt.
3.5. Die S.P.M. GmbH & Co. KG behält sich Teillieferungen vor.
Teillieferungen sind innerhalb der von Seiten der SPM GmbH & Co. KG
angegebenen Lieferfrist zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus
nicht ergeben.
an info@wellfire.deden Grund der gewünschten Rückgabe nachvollziehbar erklären.
Wird der gewünschte retour Wunsch durch SPM bestätigt und entsprochen hat der Käufer die anfallenden Rückfrachtkosten zu tragen. Die Rückfrachtkosten werden durch SPM nachgewiesen. Der Käufer muß die Ware Speditions- oder Post versandfähig sicher verpacken und ggb. auf einer Holzpalette verschnüren. Schäden durch mangelhafte Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Die Rückgabezeit der Ware beträgt 14 Tage nach Erhalt. Spätere Rückgabewünsche können nicht entsprochen werden.
4. Lieferungsumfang
4.1. Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung der
SPM GmbH & Co. KG bestimmt.
4.2. Konstruktions- oder Formänderung, die auf die Verbesserung der Technik
bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der
Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert
wird und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind.
5. Annulierungskosten
5.1. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so
kann die SPM GmbH & Co. KG unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren
tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch
die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn in
Ansatz bringen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.
6. Verpackung und Versand
6.1. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von Seiten der SPM GmbH
& Co. KG berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in
Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
6.2. Der Besteller verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, die SPM GmbH
& Co. KG auf Rücknahme von Transportverpackungen und ggf. Umverpackungen
gem. § 4 und 5 der Verpackungsverordnung in Anspruch zu nehmen. Der Besteller
erklärt sich damit einverstanden, die Entsorgung der Transportverpackung auf
eigene Kosten vorzunehmen und das Verpackungsmaterial einer erneuten Verwertung
außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Für die Erfüllung
dieser der SPM GmbH & Co. KG obliegenden Verpflichtung werden dem
Besteller 0,01 % des Nettowarenwertes bei schriftlicher Aufforderung vergütet.
Die Geltendmachung dieser Koste muß binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei
der SPM GmbH & Co. KG schriftlich angezeigt werden.
7. Abnahme und Gefahrenübergang
7.1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels
abweichender Vereinbarung (Lieferung durch die SPM. GmbH & Co. KG)
erfolgt die Übergabe in Leck. Der Besteller ist berechtigt, den
Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeigen
oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu überprüfen.
Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb der selben Frist
anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorüber-gehend zur Annahme
verhindert.
7.2. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage
ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im
Rückstand, so ist die SPM GmbH & Co. KG nach Setzung einer Nachfrist von
weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht,
wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder
offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht
instande ist.
Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über.
Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht
die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung
des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
Ist zwischen der SPM GmbH & Co. KG und dem Besteller eine Lieferung
durch die SPM GmbH & Co. KG vereinbart worden, so geht die Gefahr mit
Absendung der Ware durch die SPM GmbH & Co. KG auf den Käufer über.
8. Preisänderungen
Für die Preise ist der jeweils am Tag des Eingangs der Bestellung gültige Preis
zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem
Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur
Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die
marktmäßigen Einstandspreise, so ist die SPM GmbH & Co. KG berechtigt,
den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller
ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der
allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur
unerheblich übersteigt.
9. Gewährleistung und Transportschäden
9.1. Die Waren sind auf etwaige vorhandene Mängel, Transportschäden,
Falschlieferung und Mengenfehler nach Eintreffen am Bestimmungsort zu
untersuchen. Schäden an der Ware oder Verpackung sind durch den Anlieferer der
Sendung sofort zu bescheinigen. Vorhandene Schäden sind der SPM GmbH &
Co. KG unverzüglich unter Übersendung des Packzettels mitzuteilen. Mängel
müssen nach Ablieferung binnen 7 Tagen schriftlich angezeigt werden. Nach
Ablauf der Frist verfallen die Reklamationsansprüche auf Transportschäden.
9.2. Die SPM GmbH & Co. KG übernimmt in der folgenden Weise die Haftung
für die Mängel an den Liefergegenständen:
- Während eines Zeitraums von sechs Monaten nach Übernahme des
Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern
(Nachbesserung) oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der gelieferten Ware.
Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht
beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche
unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandelung
(Rück-gängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung)
verlangen.
- Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Insbesondere sind von der Gewährleistung die Rißbildung,
Verwindungen, Schwindungen und Schüsselungen von Holzwaren ausgeschlossen.
9.3. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die SPM GmbH & Co.
KG nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übri-gen ist
die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften ist
auf den typischen und voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für einen
außerhalb der Zusicherung liegenden mittelbarem und unmittelbarem
Mangelfolgeschaden, der nach den Regeln der positiven Vertragsverletzung zu
ersetzen wäre, sind ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die SPM GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den
Liefergegenständen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung einschließlich der
Frachtkosten vor.
10.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist die SPM GmbH & Co. KG zur Rücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
10.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch die SPM GmbH & Co. KG gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch die SPM GmbH & Co. KG
schriftlich erklärt wird.
10.4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Besteller tritt jedoch der SPM GmbH
& Co. KG bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen der SPM
GmbH & Co. KG und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (inklusive
Mehrwertsteuer) ab, die den Besteller aus der weiteren Veräußerung erwachsen
und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung
weiter veräußert werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller
nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der SPM GmbH & Co. KG, die
Forderung selbst einzubeziehen, bleibt davon unberührt; die SPM GmbH &
Co. KG verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist. Tritt jedoch der Fall des Zahlungsverzugs ein, so kann die
SPM GmbH & Co. KG verlangen, dass der Besteller die abgetretenen
Forderungen und näheren Schuldner bekannt gibt. Des weiteren ist der Besteller
verpflichtet, alle zum Abzug erforderlichen Angaben zu machen, die
dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldner (Dritten) über die
Abtretung in Kenntnis zu setzen.
10.5. Erfolgt eine Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller,
so wird diese stets für die SPM GmbH & Co. KG vorgenommen. Werden die
Liefergegenstände mit anderen, nicht der SPM GmbH & Co. KG gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Übergegenstände zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
10.6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, der SPM GmbH & Co. KG
nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände
zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum
für uns.
10.7. Der Besteller darf die gelieferten Gegenstände weder verpfänden, noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme sowie sonstige Übungen
durch Dritte, hat der Besteller der SPM GmbH & Co. KG dies dieser
unverzüglich anzuzeigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung der Rechte der SPM GmbH & Co. KG erforderlich
sind. Der Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum der SPM
GmbH & Co. KG hinzuweisen.
10.8. Die SPM GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden
Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert
ihrer zusichernden Forderung, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr
als 20 % übersteigt.
11. Haftung aus Delikt
11.1. Schadensersatzansprüche aus Delikte sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt
auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
12. Zahlungsbedingungen
12.1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen (Frachtkosten etc.)
sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
12.2. Scheck und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die
Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen
Vereinbarung mit der SPM GmbH & Co. KG. Bei Hereinnahme von Wechseln
werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort
in bar zu zahlen.
12.3. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Seiten der
SPM GmbH & Co. KG nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers ist
nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Von dieser Regelung
ausgenommen sind von Seiten der SPM. GmbH & Co. KG un-bestritten oder
rechtskräftige Forderungen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist Leck
13.2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist
die Klage bei dem Gericht zu erheben, daß für unseren Hauptsitz zuständig ist.
Die SPM GmbH & Co. KG ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers
zu klagen.
13.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen
Firmensitz im Ausland hat.
14. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die SPM GmbH & Co.
KG darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen
Daten mit einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
15. Sonstiges
15.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers die mit der SPM
GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Zustimmung.
15.2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen hiervon unberücksichtigt.
15.3 Die in den Katalogen und Unterlager der SPM GmbH & Co.KG verwendeten
Bild und Schriftmaterialienmaterialien stammen
Ausschließlich aus eigener Produktion und Herstellung oder aus jahrelangen
Sammlungen und Zusammenstallungen und dienen
zum Zeck der Verständnisverbesserung für den Kunden und nicht zur Verkaufsförderung.
Trotz intensiver Quellenrecherche konnten einige Quellen und Herkünfte der
Materialien nicht zweifelsfrei geklärt werden.
Sollten sich insofern unter dem Urheberrecht fallende Materialien , Bilder oder
Texte befinden, so geschah dieses unwissentlich,
bitten wir den Geschädigten im Falle des Missfallens uns darauf Hinzuweise um
das entsprechende Element unverzüglich entfernen zu können.
Salvatorische Klausel
"Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist."